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TIPPS UND HINWEISE ZUR ANTRAGSSTELLUNG Wege zur Rehabilitation in der Klinik im Hofgarten

Die Organisation des Rehabilitationsverlaufes ist bei den verschiedenen Kostenträgern (Rentenversicherungsträger, Krankenkassen, Selbstzahler) unterschiedlich.
Antragstellung
Ihr Hausarzt oder betreuender Facharzt (z.B. Orthopäde oder Facharzt für Innere Medizin/Rheumatologie) kann Ihnen eine Rehabilitationsmaßnahme empfehlen. Wenn Ihre gesundheitlichen Beschwerden die berufliche Tätigkeit oder das alltägliche Leben beeinträchtigen, können Sie Ihren Arzt auch gezielt auf die Möglichkeit einer stationären Rehabilitation ansprechen.
Befinden Sie sich zu einer stationären Behandlung im Krankenhaus kann vom Krankenhausarzt eine Anschlussheilbehandlung (AHB) beantragt werden.
Genehmigung und Einberufung zur Reha
Bei der stationären Rehabilitation durch einen Rentenversicherungsträger oder eine Krankenkasse werden die Einweisungspapiere hinsichtlich Diagnose und Indikationsgebiet vom Kostenträger geprüft, nach der Genehmigung des Heilverfahrens werden die Unterlagen zur entsprechenden Klinik geschickt. Eine "Wunsch-Klinik" können Sie in jedem Fall angeben. Sie haben als Patient/in in Deutschland das Recht, Ihre Rehabilitationsklinik selbst auszuwählen.
Durch unsere Bettenplanung erfolgt eine schriftliche oder telefonische Terminabsprache direkt mit Ihnen, wobei auf Ihre individuellen Wünsche soweit wie möglich eingegangen wird. 7 - 14 Tage vor Anreise wird das Einladungsschreiben an i.d.R. an unsere Patienten verschickt.
Bei Anschlussheilbehandlung (durch eine Krankenkasse oder einen Rentenversicherungsträger) erfolgt eine kurze telefonische Terminabsprache mit dem Kostenträger und dem Akutkrankenhaus. Auch kurzfristige Direktverlegungen sind möglich.
Bei der Aufnahme von Selbstzahlern wird der Aufnahmetermin direkt mit dem Patienten abgesprochen (bei AHB mit dem Akutkrankenhaus), ebenso die Aufnahmemodalitäten.
Haben Sie Fragen zur Aufnahme?
Ihre Ansprechpartnerin in der Klinik im Hofgarten
Johanna Nußbaumer
Telefon 07524 707-207
Fax 07524 707-208
i n f o @ k l i n i k - i m - h o f g a r t e n . d e
Neutrale Beratung bei Fragen zur Rehabilitation
In allen Bundesländern gibt es gemeinsame Servicestellen für Rehabilitation für alle Kostenträger, die alle Fragen hinsichtlich Rehabilitation beantworten können und bei der Antragstellung behilflich sind. Diese Servicestellen befinden sich z. B. in Baden-Württemberg bei der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg, in anderen Bundesländern möglicherweise auch bei den Krankenkassen.
Servicestelle für Rehabilitation
Eisenbahnstr. 37
88212 Ravensburg
Telefon 07 51 88 08-3 24
Fax 07 51 88 08-1 94
s e r v i c e s t e l l e . r v @ d r v - b w . d e
www.gemeinsame-servicestellen.de |
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